Wer gilt aus Sicht der EU als Drittstaat?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Länder, die nicht Mitglied der EU sind
Ergänzungen zur Antwort:

Juristisch gelten alle Länder als Drittstaaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Als Drittstaatsangehörige gelten alle, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben.

Der Begriff ist allerdings leicht zu verwechseln mit sicheren Drittstaaten, die damit nichts zu tun haben. (Hierunter fallen nach Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetzes die Länder, in denen die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet werden.)

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/artikel/europawahl-eu-richtlinien-integration-migration.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 6 Jahren
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