Wer darf giftige Stoffe und Gemische erwerben?


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Richtige Antwort:
  • Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 3 (1) Nr. 3

Frage "I 3 56“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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21 richtig / 6 falsch
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555 mal beantwortet
499 richtig / 56 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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