Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- jeder pharmazeutisch-technische Assistent
- jeder approbierte Apotheker
- jeder Drogist, sofern er die Abschlussprüfung bestanden hat und die Behörde bestätigt hat, dass diese der Sachkundeprüfung nach § 5 ChemVerbotsV entspricht
- jeder Chemiker, sofern er die entsprechende Prüfung bestanden hat und die Behörde bestätigt hat, dass diese der Sachkundeprüfung nach § 5 ChemVerbotsV gleichwertig ist
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 5 (1) Nr. 4, 2, 5 und 7
Frage "I 3 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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