Wer bedarf in der Regel einer Erlaubnis für das Inverkehrbringen von sehr giftigen und giftigen Stoffen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Drogerien
  • Genossenschaften, die auch an private Verbraucher abgeben
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 2 (1)

Frage "I 3 41“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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238 richtig / 289 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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