Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Apotheken
- Tankstellen, die nur Ottokraftstoff abgeben
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 2 (5): Apotheken
- ChemVerbotsV § 5a: Tankstellen, die nur Ottokraftstoff abgeben
Frage "I 3 40“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
Antwortwahrscheinlichkeit
53% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
15 mal beantwortet
2 richtig / 13 falsch
15 mal beantwortet
2 richtig / 13 falsch
Von allen Nutzern:
580 mal beantwortet
309 richtig / 271 falsch
580 mal beantwortet
309 richtig / 271 falsch