Wer bedarf generell keiner Erlaubnis nach Chemikalien-Verbotsverordnung, um giftige und sehr giftige Stoffe in den Verkehr zu bringen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Apotheken
  • Tankstellen, die nur Ottokraftstoff abgeben
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 2 (5): Apotheken
  • ChemVerbotsV § 5a: Tankstellen, die nur Ottokraftstoff abgeben

Frage "I 3 40“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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