Wem eröffnete die Beschäftigungsverordnung von 2013 Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Facharbeiter*innen aus sogenannten Drittstaaten
Ergänzungen zur Antwort:

Bislang gilt der uneingeschränkte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nur für EU-Bürger*innen.

Mit der neuen Beschäftigungsverordnung wurde der Arbeitsmarkt ab Juli 2013 auch für Facharbeiter*innen aus sogenannten Drittstaaten geöffnet.

Bedingungen: Wer in Deutschland arbeiten möchte,

  • muss einen Arbeitsvertrag vorweisen können,
  • (ggf. vom Heimatland aus) prüfen lassen, ob der Ausbildungsabschluss gleichwertig mit einer deutschen Berufsausbildung ist
  • muss in einem Bereich arbeiten wollen, in dem ein entsprechender Bedarf besteht. Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt über die Arbeitsmarktstatistik regelmäßig sogenannte "Engpassberufe".

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/zuwanderungsrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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16 richtig / 22 falsch
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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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