Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
- Staatsangehörigkeitsgesetz
Der volle Titel lautet "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern", kurz: Zuwanderungsgesetz. Es hat zwei zentrale Bestandteile: das Aufenthaltsgesetz und das EU-Freizügigkeitsgesetz.
Das Aufenthaltsgesetz gilt für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) und löste das bis dahin geltende Ausländergesetz ab. Das Freizügigkeitsgesetz gilt für EU-Bürger*innen und ihre Familienangehörigen (unabhängig davon, ob diese EU-Bürger sind) und beruht auf bereits bestehenden Regelungen.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reform von 2005 auch
- das Asylverfahrensgesetz
- das Asylbewerberleistungsgesetz
- das Staatsangehörigkeitsgesetz
- das Bundesvertriebenengesetz
geändert.
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmals die Förderung der Integration als gesetzliche Aufgabe des Bundes verankert.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/zuwanderungsrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)
31 mal beantwortet
5 richtig / 26 falsch