Welches der folgendenen ist kein Bestandteil des deutschen Zuwanderungsgesetz von 2005?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Staatsangehörigkeitsgesetz
Ergänzungen zur Antwort:

Der volle Titel lautet "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern", kurz: Zuwanderungsgesetz. Es hat zwei zentrale Bestandteile: das Aufenthaltsgesetz und das EU-Freizügigkeitsgesetz.

Das Aufenthaltsgesetz gilt für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) und löste das bis dahin geltende Ausländergesetz ab. Das Freizügigkeitsgesetz gilt für EU-Bürger*innen und ihre Familienangehörigen (unabhängig davon, ob diese EU-Bürger sind) und beruht auf bereits bestehenden Regelungen.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reform von 2005 auch

  • das Asylverfahrensgesetz
  • das Asylbewerberleistungsgesetz
  • das Staatsangehörigkeitsgesetz
  • das Bundesvertriebenengesetz

geändert.

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmals die Förderung der Integration als gesetzliche Aufgabe des Bundes verankert.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/zuwanderungsrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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5 richtig / 26 falsch
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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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