Welches der folgenden gehört nicht zu den EU-Konvergenzkriterien?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Zinssatzflexibilität
Ergänzungen zur Antwort:

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegenseitig erstmals zu den EU-Konvergenzkriterien (zumeist Maastricht-Kriterien genannt) verpflichtet. Diese Kriterien bestehen aus folgenden fiskalischen und monetären Vorgabewerten: Preisniveaustabilität, Haushaltsstabilität, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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