Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Treibstoffe mit einer Konzentration von < 0,1 Gew.-% Benzol
- Klebstoffe mit einer Konzentration von < 0,1 Gew.-% Toluol
- Farben auf der Basis von neutralem Bleikarbonat, die zur Erhaltung von Kunstwerken bestimmt sind; die Verwendung von Ersatzstoffen ist nicht möglich
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5: Treibstoffe mit einer Konzentration von < 0,1 Gew.-% Benzol
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 48: Klebstoffe mit einer Konzentration von < 0,1 Gew.-% Toluol
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 16: Farben auf der Basis von neutralem Bleikarbonat, die zur Erhaltung von Kunstwerken bestimmt sind; die Verwendung von Ersatzstoffen ist nicht möglich
Frage "II 6 5“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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