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- Ausgleichsmandate
Seit der Bundestagswahl 2013 dienen Ausgleichsmandate dazu, die bei bestimmten Wahlsystemen zustandekommenden Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. So wird erreicht, dass die Parteien im Parlament entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil (d. h. gemäß der Verhältniswahl) vertreten sind.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei A bei den Bundestagswahlen in einem Bundesland viele Direktmandate durch Erststimmen gewinnt, ihr nach dem Zweitstimmenergebnis aber weniger Sitze zustehen. Sie können zu einer leichten Verzerrung der Sitzverteilung im Vergleich zum prozentualen Wahlergebnis führen. Vor den Bundestagswahlen 2013 wurden Überhangmandate nicht ausgeglichen. Parteien konnten also von einem guten Erststimmen-Ergebnis profitieren.
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