Welcher der folgenden Stoffe ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als hautätzend der Kategorie 1 eingestuft?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Ätznatron
  • Flusssäure
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1

Frage "II 4 27“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
55% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
8 mal beantwortet
6 richtig / 2 falsch
Von allen Nutzern:
513 mal beantwortet
287 richtig / 226 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
180
842