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- Vertrag von Amsterdam
Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 wurden die im Schengener Abkommen festgelegten Regelungen Teil der Unionsverträge und damit vergemeinschaftet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches und Sonderregelungen für einige andere Länder). Der Europäische Rat entwarf einen rechtlichen Rahmen für asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen in allen EU-Ländern.
Der darauffolgende Vertrag von Nizza (2003) brachte keine nennenswerten Erneuerungen in der Einwanderungs- und Asylpolitik. Erst mit dem Lissaboner Vertrag (2009) änderten sich wichtige Entscheidungsprozesse: So müssen Rechtsakte in diesem Politikfeld aufgrund des seither geltenden Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament beschlossen werden.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/europaeische-union.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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