Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt.
- Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 7 (3): Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt.
- ChemVerbotsV § 7 (2) Nr. 3: Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet.
Frage "I 5 13“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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