Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Richtlinien der EU müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden.
- WHO-Richtlinien werden in jedem Mitgliedstaat der Organisation als Stand der Technik angesehen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- EG-Vertrag Art. 249 (3)
Frage "I 4 4“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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