Welchen Gefahrstoffen dürfen werdende Mütter nicht ausgesetzt sein, auch wenn mit ihnen keine Tätigkeit erfolgt?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • krebserzeugenden Gefahrstoffen
  • erbgutverändernden Gefahrstoffen
  • fruchtschädigenden Gefahrstoffen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • MuSchArbV § 5 (1) Satz 3

Frage "I 4 43“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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