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Richtige Antwort:
- Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen
- Gefahren durch Pflanzenschutzmaßnahmen für Mensch und Tier und Naturhaushalt abzuwenden
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 1
Frage "III 7 77“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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