Welche zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften bestehen nach Biozidprodukte-Recht für Rodentizide, die bereits über eine Zulassung verfügen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen wurde
  • Name und Anschrift des Zulassungsinhabers
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 f): Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen wurde
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 d): Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Frage "III 7 67“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von allen Nutzern:
231 mal beantwortet
73 richtig / 158 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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