Welche zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften bestehen nach Biozidprodukte-Recht für Holzschutzmittel, die bereits über eine Zulassung verfügen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Zulassungsnummer
  • Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung.
  • Verwenderkategorien, die das Holzschutzmittel verwenden dürfen (wenn zutreffend)
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 c): Zulassungsnummer
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 g): Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung.
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 m): Verwenderkategorien, die das Holzschutzmittel verwenden dürfen (wenn zutreffend)

Frage "III 7 66“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
5 mal beantwortet
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Von allen Nutzern:
172 mal beantwortet
96 richtig / 76 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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