Welche sind die vier Kernbereiche der EU-Migrationspolitik?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen
  • Festlegung der Rechte von Drittstaatsangehörigen
  • Bekämpfung der irregulären Einwanderung
  • Bekämpfung des Menschenhandels
Ergänzungen zur Antwort:

Im Vertrag von Lissabon schrieben die europäischen Staats- und Regierungschefs 2007 fest, dass die EU im Bezug auf Migration aus Drittstaaten ausschließlich "koordinierend" und nicht "harmonisierend" wirken soll.

Der Vertrag legt außerdem die vier Kernbereiche der EU-Migrationspolitik fest:

  • Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen (Visa, Aufenthaltstitel, Familienzusammenführung),
  • Festlegung der Rechte von Drittstaatsangehörigen,
  • Bekämpfung der irregulären Einwanderung (Abschiebung und Rückführung),
  • Bekämpfung des Menschenhandels.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/artikel/europawahl-eu-richtlinien-integration-migration.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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