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- NATO-Flüchtlingsabkommen
Die NATO hat kein Flüchtlingsabkommen.
Das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge", meist als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bezeichnet, ist das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Die GFK wurde 1951 verabschiedet und 1967 durch ein Protokoll erweitert. Sie definiert, wer ein Flüchtling ist und welcher rechtliche Schutz, welche Hilfe und sozialen Rechte Flüchtlingen in den Unterzeichnerstaaten zustehen.
Die UN-Antifolterkonvention ist das von den Vereinten Nationen beschlossene Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (FoK) vom 10. Dezember 1984. Sie beruft sich in der Präambel auf das Folterverbot in Art. 5 AEMR und Art. 7 IPbpR. Die UN-Antifolterkonvention beruht auf der vorangegangenen UN - Resolution 3452 (xxx), der Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vom 9. Dezember 1975.
Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention) enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft. Alle Mitgliedsstaaten des Europarats haben die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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