Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- der Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
- die Chemikalien-Verbotsverordnung
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII: der Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
- ChemVerbotsV: die Chemikalien-Verbotsverordnung
Frage "I 3 9“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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366 richtig / 265 falsch
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