Welche der nachstehenden Angaben zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln sind beim Inverkehrbringen in der Bundesrepublik rechtsverbindlich vorgeschrieben?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels und Zulassungsnummer
  • Herstellungsdatum
  • Name und Anschrift des Herstellers / Vertreibers / Einführers
  • Verfallsdatum bei Pflanzenschutzmitteln mit begrenzter Haltbarkeit
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 31; VO (EU) Nr. 547/2011 Anh. I

Frage "III 7 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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