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Richtige Antwort:
- Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels und Zulassungsnummer
- Herstellungsdatum
- Name und Anschrift des Herstellers / Vertreibers / Einführers
- Verfallsdatum bei Pflanzenschutzmitteln mit begrenzter Haltbarkeit
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 31; VO (EU) Nr. 547/2011 Anh. I
Frage "III 7 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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