Welche der nachfolgenden Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse dürfen (abgesehen von bestimmten Ausnahmen) nach der Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] nicht mehr in den Verkehr gebracht werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • DDT
  • Pentachlorphenol
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 1: DDT
  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 15 und VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 22: Pentachlorphenol

Frage "III 6 9“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
45% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
4 mal beantwortet
2 richtig / 2 falsch
Von allen Nutzern:
289 mal beantwortet
132 richtig / 157 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
146
789