Welche der nachfolgend aufgeführten Stoffe bzw. Gemische dürfen an den privaten Endverbraucher weder durch Automaten noch sonst frei zugänglich in den Verkehr gebracht werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Tetrachlorethylen
  • Kaliumpermanganat
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 4

Frage "I 3 72“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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