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Richtige Antwort:
- Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen appliziert werden.
- Die Anwendung muss so erfolgen, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.
- Im Umkreis von 60 m um Bienenstände ist die Ausbringung während des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers zulässig.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- BienenschutzV § 2
Frage "III 3 17“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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