Welche der folgenden ist keine Möglichkeit für Asylbewerber*innen, um in Deutschland zu bleiben?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Anerkennung durch die Dublin-Verordnung
Ergänzungen zur Antwort:

Fällt eine Person unter die Dublin-Verordnung und ist daher nachweislich über anderes EU-Land eingereist, wird der Antrag inhaltlich nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft.

Wird er geprüft, gibt es 5 verschiedene Möglichkeiten, um in Deutschland bleiben zu können:

  • die Anerkennung nach dem Recht auf Asyl im Grundgesetz (Art. 16a GG),
  • die Gewährung von Flüchtlingsschutz auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen,
  • die Gewährung von subsidiärem Schutz, wenn entsprechende Gründe vorliegen
  • ein Abschiebungsverbot auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen
  • oder eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, wenn die "Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist" (Duldung).

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

Antwortwahrscheinlichkeit
80% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Du bist nicht angemeldet. Wir haben keine Daten.
Von allen Nutzern:
5 mal beantwortet
4 richtig / 1 falsch
Lizenzbild
CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
44
130