Welche der folgenden gehört nicht zu den Bedingungen für die Gewährung von Krediten vom IWF?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Protektionistische Maßnahmen
Ergänzungen zur Antwort:

Wenn ein Mitglied in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann es beim IWF Hilfe beanspruchen (lender of last resort). Der IWF vergibt unter bestimmten Auflagen befristete Kredite an Staaten, die unter wirtschaftlichen Problemen leiden, z. B. Rumänien (2008), Argentinien, Griechenland und Irland (2010). Bedingungen für die Gewährung von Krediten sind zum Beispiel: Kürzung der Staatsausgaben, niedrige Inflation, Steigerung des Exports sowie Liberalisierung des Bankenwesens. Die den Staaten auferlegten Bedingungen in Form von Strukturanpassungsprogrammen (SAP) können zum Beispiel Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen wie Sparkassen, Elektrizitäts- und Wasserversorgung, Telekommunikation usw. sowie Entlassung von bestimmten Gruppen von Mitarbeitern vorsehen.

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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