Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
- Staub nicht einatmen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. IV
Frage "I 8 4“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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