Welche der folgenden Länder gelten in Deutschland als "sichere Herkunftsstaaten"?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Senegal
  • Mazedonien
  • Kosovo
Ergänzungen zur Antwort:

Der rechtliche Begriff "sicherer Herkunftsstaat" ist im EU-Recht verankert: Die Asylverfahrensrichtlinie bestimmt, dass Mitgliedstaaten einzelne Länder als "sicher" einstufen können, wenn dies von internationalen Informationsquellen wie dem UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) bestätigt wird.

In Deutschland ist das Prinzip der "sicheren Herkunftsstaaten" im Grundgesetz verankert und im Asylgesetz konkretisiert. Demnach soll die Bundesregierung unter anderem alle zwei Jahre die Sicherheitslage in den "sicheren Herkunftsstaaten" prüfen und die Liste gegebenenfalls anpassen.

Seit Oktober 2015 gelten neben Senegal, Ghana, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien auch Kosovo, Albanien und Montenegro als "sichere Herkunftsstaaten". Ein Gesetz zur Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als "sicher" wurde im Mai 2016 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat ließ das Gesetz im März 2017 durchfallen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht bei Asylanträgen aus sicheren Herkunftsstaaten "im Regelfall davon aus, dass in diesen Staaten keine Gefahr der asylrelevanten Verfolgung für den Antragsteller droht." Wenn ein Asylbewerber aus einem solchen Staat kommt, wird sein Antrag regelmäßig als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, erklärt das Bundesamt auf seiner Internetseite. Die Ausreisefrist verkürzt sich auf eine Woche – anstatt 30 Tage wie bei anderen abgelehnten Asylbewerbern. Seit Oktober 2015 müssen Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" außerdem für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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