Für "offene Lizenzen" gilt die Definition "Approved for Free Cultural Works" (http://freedomdefined.org/Definition)
Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
- CC0
- CC BY
- CC BY SA
CC0 ("CC Zero") gibt gar keine Einschränkungen bei der Verwendung vor, "CC BY" verlangt lediglich die Nennung des Autors, "CC BY SA" zusätzlich die Weitergabe abgeleiteter Werke unter der gleichen Lizenz. All das ist mit dem Anspruch von OER vereinbar.
Die Einschränkung, dass Werke nicht verändert werden dürfen ("ND", also "no derivatives"), konterkariert die Idee von OER direkt. Die Einschränkung zur nicht-kommerziellen Nutzung ("NC", also "non-commercial") steht dem auch entgegen. Sobald ein Bildungsblog eine kleine Textanzeige einblendet, dürften "NC"-Werke dort nicht mehr verwendet werden.
In vielen Fällen sind freie Werke auch oder gerade deshalb erfolgreich und populär geworden, weil sie eine kommerzielle Nutzung nicht ausschließen. Beispiele dafür sind die Linux-Software oder Wikipedia. So akzeptiert die Wikipedie bzw. Wikicommons keine Bilder, deren kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist (vgl. https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Licensing/de).
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