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Richtige Antwort:
- Der Arbeitgeber darf werdende und stillende Mütter mit chronisch schädigenden Gefahrstoffen nicht beschäftigen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
- Der Arbeitgeber darf gebärfähige Arbeitnehmerinnen mit quecksilberalkyl- oder bleihaltigen Gefahrstoffen nicht beschäftigen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- MuSchArbV § 5 (1) Satz 2, 5
Frage "I 4 39“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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