Welche der folgenden Beschäftigungsbeschränkungen gelten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Der Arbeitgeber darf werdende und stillende Mütter mit chronisch schädigenden Gefahrstoffen nicht beschäftigen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
  • Der Arbeitgeber darf gebärfähige Arbeitnehmerinnen mit quecksilberalkyl- oder bleihaltigen Gefahrstoffen nicht beschäftigen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • MuSchArbV § 5 (1) Satz 2, 5

Frage "I 4 39“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
62% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
8 mal beantwortet
3 richtig / 5 falsch
Von allen Nutzern:
478 mal beantwortet
298 richtig / 180 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
173
994