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- Mediziner*innen
In vielen Bereichen werden ausländische Berufsqualifikationen nicht automatisch anerkannt und die Betroffenen können ihren Beruf nicht ausüben. Seit 2012 gibt es deswegen das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz Anerkennungsgesetz. Mit dem Gesetz gibt es einen Anspruch auf Prüfung.
Zahlen 2015: Laut Statistischem Bundesamt wurden 2015 rund 22.400 Anträge auf Anerkennung bearbeitet.
Etwa die Hälfte von ihnen hatte Abschlüsse aus europäischen Staaten, die meisten aus Rumänien, gefolgt von Polen und Bosnien. Fast drei Viertel der Antragsteller wollen als Ärzt*innen oder Pflegepersonal in Deutschland arbeiten.
Das Anerkennungsgesetz betrifft nur Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Es gibt jedoch zahlreiche Berufe, deren Gleichstellung und Anerkennung über Ländergesetze geregelt werden – dazu gehören etwa Lehrerinnen, Erzieherinnen, Ingenieurinnen, Architektinnen, Sozialpädagog*innen und berufsfachschulische Abschlüsse. Alle 16 Bundesländer haben inzwischen eigene Anerkennungsgesetze eingeführt.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/integration/arbeitsmarkt.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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