Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten
- Produktidentifikatoren gemäß Artikel 18
- Gefahrenpiktogramme gemäß Artikel 19 (wo zutreffend)
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 4 (1) i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17
Frage "I 2 50“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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667 richtig / 278 falsch
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