Welche Zinnorganischen Verbindungen dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Zinnorganische Verbindungen für die Aufbereitung von Wasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich
  • Zinnorganische Verbindungen als Biozide (Antifoulingfarben) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an allen Fahrzeugen unabhängig von ihrer Länge, die auf Seewasserstraßen eingesetzt werden
  • Zinnorganische Verbindungen als Biozide (Antifoulingfarben) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an Kästen, Schwimmern, Netzen oder anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 11 VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 20

Frage "III 6 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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