Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Zinnorganische Verbindungen für die Aufbereitung von Wasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich
- Zinnorganische Verbindungen als Biozide (Antifoulingfarben) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an allen Fahrzeugen unabhängig von ihrer Länge, die auf Seewasserstraßen eingesetzt werden
- Zinnorganische Verbindungen als Biozide (Antifoulingfarben) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an Kästen, Schwimmern, Netzen oder anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 11 VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 20
Frage "III 6 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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