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Richtige Antwort:
- Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff oder Formaldehyd durchführt, bedarf einer Erlaubnis.
- Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn genügend Personen im Betrieb über einen Befähigungsschein verfügen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV Anh. I Nr. 4.2
Frage "III 7 57“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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