Welche Vorschrift der Chemikalien-Verbotsverordnung muss beachtet werden, wenn bei einem Betrieb der Leiter, der u. a. auch giftige Stoffe an private Verbraucher verkauft, ausgewechselt wird? Der neue Leiter muss


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • die Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV nachgewiesen haben.
  • der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 2 (2): die Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV nachgewiesen haben.
  • ChemVerbotsV § 2 (3): der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Frage "I 3 32“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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