Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Biozidprodukte, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten Bestandteile, die von ihrem Verzehr abhalten und sie insbesondere für Kinder unattraktiv machen.
- Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 (1)
Frage "III 5 34“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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