Welche Vorschrift besteht, damit von Biozidprodukten keine Gefahr ausgeht?


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Richtige Antwort:
  • Biozidprodukte, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten Bestandteile, die von ihrem Verzehr abhalten und sie insbesondere für Kinder unattraktiv machen.
  • Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 (1)

Frage "III 5 34“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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