Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- die Gefahrstoffverordnung
- die Chemikalien-Verbotsverordnung
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 1: die Gefahrstoffverordnung
- ChemVerbotsV § 2 (1): die Chemikalien-Verbotsverordnung
Frage "I 3 6“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
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359 richtig / 451 falsch
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