Welche Tätigkeiten fallen unter den Begriff des Inverkehrbringens im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • das Anbieten, Feilhalten und jedes Überlassen an andere
  • der gewerbsmäßige Handel
  • die Abgabe vom Produzenten an den Händler
  • die Abgabe des Einzelhändlers an den Endverbraucher
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 3 Nr. 9

Frage "III 7 30“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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