Welche Tätigkeiten darf eine schwangere Arbeitnehmerin ausführen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Überwiegend sitzende Tätigkeiten mit kurzen Steh- und Gehphasen.
Ergänzungen zur Antwort:

In der Schwangerschaft darf eine Beschäftigte keinen Umgang mit Gefahrenstoffen haben, regelmäßig hohe Lasten heben, ständig stehen oder Tätigkeiten ausüben, bei denen Unfallgefahren bestehen. Akkord- oder Fließbandarbeit sind genauso verboten wie Tätigkeiten, bei denen ständige Beuge- und Streckbewegungen erfolgen müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin andere Tätigkeiten zuzuweisen.

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31 richtig / 7 falsch
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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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