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- Hinrichtung als Deserteur.
Friedrich versuchte in der Nacht vom 4. auf den 5. August 1730 zusammen mit dem Pagen Keith erfolglos, aus seinem Reisequartier bei Steinsfurt über Frankreich nach England zu fliehen, während sein Freund Hans von Katte durch einen kompromittierenden Brief als Mitwisser entlarvt und wenig später verhaftet wurde. Friedrich selbst wurde in der Festung Küstrin unter Arrest gestellt. Zunächst war Katte von einem preußischen Kriegsgericht wegen Desertion zu lebenslanger Festungshaft verurteilt worden. Friedrichs Vater aber ließ dem Gericht mitteilen, es möge sich nochmals zusammensetzen und ein neues Urteil fällen, womit er die Richter unmissverständlich aufforderte, ein Todesurteil gegen Katte zu verhängen. Schließlich wandelte Friedrich Wilhelm selber den – nach wie vor auf lebenslange Festungshaft lautenden – Spruch am 1. November 1730 per Allerhöchster Kabinettsorder in ein Todesurteil um. Es wurde am 6. November auf den Befehl des Königs vor den Augen Friedrichs, in der Festung Küstrin durch Enthauptung vollstreckt. Friedrich wurde kurz vor dem Vollzug ohnmächtig. Der König, der Friedrich anfangs ebenfalls wegen Verrats hinrichten wollte, verschonte ihn schließlich, einerseits auf die Fürsprache Leopolds von Anhalt-Dessau hin, andererseits auch aus außenpolitischen Erwägungen, nachdem sowohl Kaiser Karl VI. als auch Prinz Eugen sich schriftlich für den Kronprinzen verwandt hatten. Er wurde aber zur Festungshaft in Küstrin verurteilt.
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