Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Stellen mit amtlicher Erlaubnis gemäß § 2 ChemVerbotsV
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 2 (1)
Frage "III 7 34“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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214 richtig / 17 falsch
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