Welche Stelle darf giftige und sehr giftige Stoffe abgeben?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • alle Stellen mit amtlicher Erlaubnis nach § 2 ChemVerbotsV
  • Apotheken
  • Einführer oder Händler, sofern sie nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben und das erstmalige Inverkehrbringen angezeigt haben
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 2 (1): alle Stellen mit amtlicher Erlaubnis nach § 2 ChemVerbotsV
  • ChemVerbotsV § 2 (1) i.V.m. § 2 (5): Apotheken
  • ChemVerbotsV § 2 (1) i.V.m. § 2 (6): Einführer oder Händler, sofern sie nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben und das erstmalige Inverkehrbringen angezeigt haben

Frage "I 3 49“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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