Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?


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Richtige Antwort:
  • Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) oder weniger.
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Quelle: ELWIS.de
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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