Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
- Grundgesetz
- Bundesgleichstellungsgesetz
- Landesgleichstellungsgesetze
- Europäisches Recht
- Hochschulgesetze
Gleichstellungspolitiken, die auf Geschlechtergerechtigkeit hinwirken, stützen sich in Deutschland auf mehrere rechtliche Grundlagen.
Im Recht der Europäischen Union wurde Gender Mainstreaming erstmals im Vertrag von Amsterdam (1997) festgelegt. Im Vertrag von Lissabon (2007) wurde die „Gleichheit von Frauen und Männern“ als Grundwert der Europäischen Union verankert (Artikel 1a).
Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verpflichtet sich der deutsche Staat, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken.
Das Bundesgleichstellungsgesetz gilt für Behörden der Bundesverwaltung sowie Gerichte und Unternehmen des Bundes. Ziele sind, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und zu verhindern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Männer und Frauen zu verbessern. Äquivalent dazu haben die Bundesländer eigene Landesgleichstellungsgesetze, die für ihre Verwaltungsbehörden und Gerichte gelten. Für Unternehmen der Privatwirtschaft gelten diese Gesetze nicht.
Öffentlich-rechtliche Hochschulen unterliegen den Landesgleichstellungsgesetzen, aber auch in den jeweiligen Hochschulgesetzen finden sich gleichstellungspolitische Verpflichtungen.
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