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- Errichtung einer konstitutionellen Monarchie.
- Wahlrecht für Besitzbürgertum.
- Berufung auf Bundesakte und Zusammenarbeit mit den Fürsten.
Als 1848 eine definitive Umgestaltung Deutschlands anstand, kam zum Tragen, dass die Liberalen eine konstitutionelle Monarchie anstrebten. Sie gingen von einer noch verbreiteten politischen Unmündigkeit des Volkes aus und wollten das Wahlrecht nur Staatsbürgern mit Besitz zukommen lassen. Die Liberalen wollten das - wie sie sagten - "organisch" Gewachsene nicht zerstören. Analog zu ihrem Verhalten im Vormärz ging es ihnen um einen Staatsumbau, wobei sie sich auf die Bundesakte und die Erfolge des Frühkonstitutionalismus beriefen. Sie setzten sich für eine fundamentale Reform ein und sahen diese als "Verrechtlichung" der Zustände in Deutschland an. Hierbei vertrauten sie darauf, dass eine Traditionen bewahrende Zusammenarbeit mit den Fürsten nach der Märzrevolution möglich und nötig sein würde. Leitend war der Gedanke, dass die Fürsten - nun endlich - die Zeichen der Zeit eines sich herausbildenden bürgerlichen Zeitalters respektieren und als weiterhin führende Kräfte definitiv und dauerhaft auf einen liberalen Kurs einschwenken würden.
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