Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- jede natürliche Person, die einen Stoff herstellt
- jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die eine Zubereitung/Gemisch oder ein Erzeugnis herstellt
- jede natürliche Person, die ein Erzeugnis in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes verbringt
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemG § 3 Nr. 7 und 8
Frage "I1 13" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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