Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Angabe einer Sicherheitswartezeit auf dem Biozidprodukt
- Begrenzung der zulässigen Anwender
- Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Angabe von Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 l): Angabe einer Sicherheitswartezeit auf dem Biozidprodukt
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 m): Begrenzung der zulässigen Anwender
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 g): Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Angabe von Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung
Frage "III 8 48“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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95 richtig / 119 falsch
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