Welche Konsequenzen hat das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" von 2017?


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Richtige Antwort:
  • Ausreisepflichtige, von denen eine "Gefahr für Leib und Leben Dritter" ausgeht, sollen in Abschiebehaft genommen werden können.
  • Bundesländer sollen Asylsuchende "ohne Bleibeperspektive" bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen können.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll Handys und andere Datenträger von Geflüchteten überprüfen für Informationen über Identität und Herkunft überprüfen dürfen
Ergänzungen zur Antwort:

Im Juni 2017 wurden durch das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" strengere Regeln für "Geduldete" und sogenannte Gefährder eingeführt.

  • Ausreisepflichtige, von denen eine "Gefahr für Leib und Leben Dritter" ausgeht, sollen in Abschiebehaft genommen werden können. Zudem können sie strenger überwacht werden (etwa mittels elektronischer Fußfesseln).
  • Geduldete, die über ihre Identität oder Herkunft täuschen beziehungsweise nicht ausreichend bei der Beschaffung von Reisedokumenten mitwirken, sollen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen dürfen. Außerdem sollen sie ohne Ankündigung abgeschoben werden können – selbst wenn sie bereits seit mehr als einem Jahr in Deutschland leben.
  • Die Bundesländer sollen Asylsuchende "ohne Bleibeperspektive" bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen können. Derzeit geht das für maximal sechs Monate.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll Handys und andere Datenträger von Geflüchteten überprüfen dürfen, um Informationen über ihre Identität und Herkunft zu gewinnen.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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