Welche Gruppe ist vom Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausgeschlossen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Studierende an öffentlichen Hochschulen
Ergänzungen zur Antwort:

Da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt hat, können Studierende an öffentlichen Hochschulen keine Ansprüche nach dem AGG geltend machen. Studierende an privaten Hochschulen bilden eine Ausnahme, wenn zivilrechtliche Verträge abgeschlossen werden. Öffentliche Hochschulen sind aber in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen an die Bestimmungen des AGG gebunden, d.h. wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal kann sich auf Grundlage des AGG gegen mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen wehren. Studierende können sich als Mitarbeiter*innen von Hochschulen oder anderen Arbeitgeber*innen auf das AGG berufen.

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